Sicherheit und Zuverlässigkeit des (Schul)Busverkehrs im Kreis AhrweilerDrucksache 14/2794 12. 01. 2004
K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elke Kiltz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und
A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Sicherheit im Linienverkehr
Die Kleine Anfrage 1605 vom 10. Dezember 2003 hat folgenden Wortlaut: Im Landkreis Ahrweiler häufen sich die Presseberichte über angebliche Mängel an den Bussen des privaten Unternehmens „V.-GmbH“, einem Unternehmen der S.-Gruppe. In einer Selbstdarstellung erklärt das Unternehmen, der überragende Anteil der Busse sei „modernsten Typs und entspricht dem hohen Komfort- und Sicherheitsbedürfnis unserer Fahrgäste“. Das Unternehmen wollte wegen der massiven Proteste alle 49 ein-gesetzten Busse einer Überprüfung unterziehen lassen. Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr hat dem Unternehmen offenkundig die notwendige Zuverlässigkeit im Sinne des Personen-beförderungsgesetzes attestiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen im Linienverkehr der „V.-GmbH“? 2. In welchem Umfang liegen nach Kenntnis der Landesregierung Beschwerden vor und worüber beschweren sich die Fahrgäste? 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den Umfang und die Ergebnisse der durch das Unternehmen selbst veranlass-ten Untersuchungen und durch wen wurden diese Untersuchungen durchgeführt? 4. Auf Grund welcher Erkenntnisse hat der Landesbetrieb der „V.-GmbH“ die notwendige Zuverlässigkeit attestiert und welche Maßnahmen hat der Landesbetrieb Straßen und Verkehr insgesamt ergriffen, um auf die Einhaltung der Sicherheitsbestim-mungen im Linienverkehr zu drängen? 5. Wurden in diese Untersuchungen bzw. Maßnahmen auch die derzeit angemieteten Busse und die Busse der Subunternehmen der „V.-GmbH“ einbezogen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Januar 2004 wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Die Sicherheitsbestimmungen im Linienverkehr sind von dem genannten Unternehmen eingehalten worden. Die nach § 29 Straßen-verkehrs- Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Untersuchungen der Fahrzeuge wurden pünktlich vorgenommen; Beanstan-dungen, die zu einer Versagung der Prüfplakette geführt haben, sind der Landesregierung nicht bekannt. Neben der bemängelten Verkehrssicherheit von Fahrzeugen richten sich die Beschwerden von Fahrgästen in der Regel gegen Un-pünktlichkeit und Überfüllung der Kraftomnibusse. Das Unternehmen weist darauf hin, dass es jeder Beschwerde nachgeht; über das Ergebnis der jeweiligen Überprüfung werden sowohl die Genehmigungsbehörde als auch der Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs unterrichtet. Eine Auswertung über den Verlauf der vergangenen Wochen hat ergeben, dass Verspätungen fast ausschließlich auf Baustellen oder sonstige Probleme im Verkehrsablauf (z. B. Stau) zurückzuführen waren.
Hinsichtlich der beklagten Überfüllung einzelner Busse wurden durch ein anerkanntes Ingenieurbüro Fahrgastzählungen durch-geführt. Hierbei ist keine Überbesetzung festgestellt worden. Zu Frage 3: Das genannte Unternehmen hat sowohl vor Schuljahresbeginn 2003/2004 als auch im November 2003 sämtliche Fahrzeuge durch die DEKRA bzw. den TÜV untersuchen lassen. Die nach § 41 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vorzulegenden Prüfbücher sind von der zuständigen Genehmigungsbehörde kontrolliert worden. Hierbei sind keine Beanstandungen bekannt geworden, die zu einer Versagung der Prüfplakette geführt haben. Auch die seitens der Polizei im laufenden Schuljahr durchgeführten Kontrollen haben zu keinen Beanstandungen geführt. Der entsprechende Polizeibericht liegt der Genehmigungsbehörde vor. Zu Fragen 4 und 5: Die Zuverlässigkeit des genannten Unternehmens steht nicht in Frage, da keine Verstöße gegen die Bestimmungen der Verkehrssicherheit vorliegen. Das Unternehmen hat die vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen stets in eigener Initiative termingerecht durchgeführt, ohne dass es eines Eingreifens der Genehmigungsbehörde bedurft hat. Das Unternehmen hat derzeit ein Subunternehmen mit drei Fahrzeugen eingesetzt. Nach den der Genehmigungsbehörde vor-liegenden Untersuchungsberichten besteht auch für diese Fahrzeuge Verkehrssicherheit.
Hans-Artur Bauckhage
Staatsminister
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Februar 2004
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode  Hier erhalten Sie weitere Informationen: http://www.schulbus.net |