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Aktuelles aus Kreisverband und Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hartz IV im Kreistag Ahrweiler: CDU lehnt Grünen-Antrag ohne Kommentar ab

30.08.2004
Anrede,

die Kreisverwaltung vermag tiefgreifende Vorgänge in trockene Worte zu fassen: das SGB II werde „in nicht geringem Umfang ergänzt und geändert“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.
Das ist wohl wahr, und ebenso zurückhaltend.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe darf man auch als den tiefsten Umbruch im Sozialwesen seit den Gründungsjahren der Bundesrepublik bezeichnen.

Ein Umbruch, der allen Beteiligten und Betroffenen viel abverlangt.

Nach den Einigungen in den Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag im Dezember 2003 und im Juni 2004 stehen erste Entscheidungen auch im Kreis Ahrweiler vor der Tür.
So auch die Entscheidung, ob der Kreis die Option in Anspruch nimmt, Aufgaben der Agentur für Arbeit zu übernehmen.
Mit Schreiben vom 27. Juli hat der Landrat die Fraktionsvorsitzenden unterrichtet, der Kreis beabsichtige, diese Option nicht zu beanspruchen. Bedenken seien schriftlich zu äußern.
Wir haben daraufhin solche Bedenken vorgetragen.
Deshalb ist der Punkt heute Gegenstand der Kreistagssitzung.

Bereits in der Juni-Sitzung des KUA hatte ich nach dem Sachstand der Umsetzung von Hartz IV im Kreis gefragt.
Zwei abgesagte bzw. ergebnislos vertagte Gespräche zwischen Kreis- und Arbeitsverwaltung waren eine geringe Ausbeute meiner Nachfrage.
Ein darauf hin beantragtes gemeinsames Gespräch der Fraktionen mit Arbeits- und Kreisverwaltung wurde mehrheitlich abgelehnt.
Dann kam der Verzicht auf die Option im Umlaufverfahren.

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe kann man aber nicht im Umlaufverfahren umsetzen.
Weder zwischen den beteiligten Verwaltungen noch zwischen den Verwaltungen und den politischen Entscheidungsorganen.

Wir nehmen diese Kreistagssitzung heute als Signal, dass dies so auch nicht geplant ist.

Wir können uns als örtliche Vertreter der Parteien vor dem Umbruch, der hier bevorsteht, nicht verstecken.
Wir fühlen uns verantwortlich, die Reform, die noch viele ungelöste Fragen aufwirft, vor Ort kritisch zu begleiten.

Die Auffassung des Landrates, in seinem Haus fehle es derzeit zur Wahrnehmung der Option an know-how und Infrastruktur, kommt durchaus nicht überraschend.
Allerdings verwundert die Selbstverständlichkeit, mit der sie vorgebracht wird.
Wenn es so abwegig ist, daß dieser Kreis (und andere Kreise) Aufgaben der Arbeitsagenturen übernehmen, stellt sich im Nachhinein die Frage: warum musste dafür dann ein halbes Jahr gerungen und ein zweites Vermittlungsverfahren angestrengt werden?
Wessen Forderung war das eigentlich?

Auch wenn der Kreis auf die Option verzichtet, so sehen wir ihn doch in der Pflicht, seine Erfahrungen im Umgang mit Arbeitslosigkeit in die neue Organisation einzubringen.
Hat es hier etwa kein Programm „Arbeit statt Sozialhilfe“ gegeben?
Gibt es hier bei uns keine, auch vom Kreis unterstützen, Initiativen, die sich um Eingliederung von Arbeitslosen bemühen?
Ist es vielleicht keine Option für heute, aber für die Zukunft?

Sie haben, wie auch wir, jede Menge Fragen. Wir haben, wie auch Sie, die Bereitschaft, sich einzubringen.
Dazu reicht kein Umlaufverfahren, aber auch keine einzelne Kreistagssitzung.

Wir beantragen daher

Ab sofort und bis auf weiteres wird ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt für die Sitzungen des KUA aufgenommen, unter dem über den Stand der Umsetzung und die weiteren Planungen und anstehenden Entscheidungen zu berichten bzw. zu beraten ist. Vertreter der Arbeitsverwaltung sollen hierzu eingeladen werden, ggf. auch Vertreter der Kommunen.

Dem KUA sind zur nächsten Sitzung Eckpunkte für die Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft vorzulegen.

Dem KUA wird zur nächsten Sitzung eine Übersicht über die beschäftigungspolitischen Initiativen im Kreis und deren mögliche Einbindung in die neuen Strukturen vorgelegt.


Es gibt bereits Gebietskörperschaften, die sich zur Wahrnehmung der Option entschlossen habe. Es gibt viele weitere, die bereits Vereinbarungen mit der jeweiligen Agentur für Arbeit zur Errichtung der Arbeitsgemeinschaften getroffen haben.
Für alle traten dieselben Gesetze zu den gleichen Zeitpunkten in Kraft.
Wenn der Kreis Ahrweiler nicht das Schlusslicht werden will, wird es höchste Zeit.
Es darf nicht sein, daß hier erst im Oktober 2005 oder gar noch später die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe realisiert wird.
Der Kreis Ahrweiler darf nicht zu den Letzten zählen, die das alte Hin und Her beenden: das Hin und her zwischen Kommunen, die ihre Sozialhilfeempfänger dem Arbeitsamt zu überantworten suchen, und dem Arbeitsamt, dass die Sozialhilfeempfänger ausblendet.
Das war doch ein wesentlicher Grund, warum die Reform seit Jahren gefordert wurde.

In den nächsten Monaten wird sich bei Hartz IV einiges klären.
Zeitgenossen oder Zeitungen, die beim Umgang mit Florida-Rolf unfähige Sozialämter, dann die Zumutungen von Hartz IV beklagen und dann zur Kenntnis nehmen müssen, dass Sozialhilfeempfängern diese Zumutungen längst erfahren, dürfen die Diskussion nicht mehr bestimmen.

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