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Neues aus dem Ortsverband Bad Neuenahr-Ahrweiler

Mehr Wahrheit und Klarheit im Haushalt

Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in diesem Rat ist es für eine grüne Fraktion angebracht, sich in ihren Anliegen prominenter Fürsprecher zu versichern.

Unser erstes Anliegen und unser erster Fürsprecher ist der Bürgermeister.
In einem Interview hat er vor einiger Zeit seine äußerst kritische Haltung zur Unterführung an der Landgrafenbrücke geoutet.
Natürlich wollen wir dies nutzen, um das auch von uns abgelehnte Projekt noch einmal zur Disposition zu stellen.
Inzwischen sind auch neue Erkenntnisse hinzugekommen, die dieses Vorhaben noch stärker in Zweifel ziehen, als dies ohnehin schon der Fall war.
So haben sich die veranschlagten Kosten inzwischen verdoppelt: von über 400.000 Euro auf über 800.000 Euro.
Dies ist nun wirklich eine Kostenperspektive, die jedes Verhältnis sprengt.
Hinzu ist das Faktum gekommen, dass eine Sperrung der Kurgartenbrücke in weite Ferne gerückt ist – um nicht zu sagen: aus den Planungen gestrichen ist. Gedankensplitter über eine nur zeitweise Sperrung (sonn- und feiertags) sind u.E. nur Rückzugsgefechte und ohne Hand und Fuß.
Wenn aber die Sperrung der Kurgartenbrücke wegfällt, entfällt ein weiteres Argument für die Unterführung, nämlich die zusätzliche Belastung der Landgrafenstraße.

Wir beantragen daher, den Ansatz aus dem Haushalt zu streichen und die weiteren Planungen einzustellen.

Mit einem Teil der frei werdenden Mittel beantragen wir, die Investitionen in die überfällige Erneuerung der Bushaltestellen im Stadtgebiet um 27.000 Euro auf 54.000 Euro für 2004 und die nächsten Jahre bis 2007 aufstocken.

Aufmerksam machen wir auf den Modernisierungsbedarf, der sich hier aufstaut, ja bereits seit vielen Jahren.
Es geht eben nicht um ein oder zwei Buswartehallen, die im jährlichen Turnus ohnehin zur Erneuerung anstehen.
Es geht um eine Vielzahl von Haltestellen, die einer Stadt mit einem so außergewöhnlich hohen Anteil an alten Menschen, an Behinderten, auch an gehbehinderten Gästen, nicht würdig ist.

Der Fürsprecher für unser nächstes Anliegen ist die CDU-Kreistagsfraktion.
Die hat in der Kreistagssitzung am Freitag die Notwendigkeit des Ausbaus der Ganztags-Betreuung für Kinder und Schulkinder herausgestellt.

Die Situation der Ganztagsbetreuung drängt allerdings, auch in der Kreisstadt.
Derzeit rund 60 Hortplätze stehen zu einer Stadt von fast 30.000 Einwohnern in keinem Verhältnis.
Zudem sind alle Plätze auf einen Hort und damit auf einen Punkt in einem ja sehr weitläufigen Stadtgebiet mit vielen Ortsteilen konzentriert.
Der Grundsatz, die Stadt als Planungseinheit zu betrachten, geht an den Sachzwängen berufstätiger Eltern vorbei.
Vergabekriterien für die wenigen Hortplätze ignorieren die sozialen, ökonomischen und pädagogischen Notwendigkeiten unserer Gesellschaft.
Sie unterstellen nämlich einen Bedarf nur bei Eltern, die alleinerziehend oder, nach nicht nachvollziehbaren Kriterien, bedürftig sind,
Viele junge Familien werden so vom Betreuungsangebot ausgeschlossen.
So sind 3 Freie Plätze im Blandine-Merten-Haus alles andere als ein Beleg für gedeckten Bedarf.
Hinter dieser Situation scheint auch ein verbreitetes Missverständnis in den Entscheidungsgremien dieser Stadt zu liegen.
Das Mißverständnis, Betreuungseinrichtungen für Kinder seien etwas für soziale Brennpunkte und gescheiterte Familien.
Eine Bedarfsermittlung, die nur sozial Schwache berücksichtigen will, aber übergeht den gesamten Bedarf an Ganztagsbetreuung aus dem Postulat der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Auch an solchen Defiziten macht die Unesco ihre Kritik am deutschen Bildungssystem fest.
Kritik der Unesco sollte in diesen Tagen in unserer Stadt besonderes Gewicht haben.

Gute Bedingungen für junge Familien schafft man gerade in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit seine schon einseitigen Altersstruktur nicht allein durch eine Angebotsplanung für Bauland auf der grünen Wiese.
Im Gegenteil: jeder Zuzug in ein neues Wohngebiet verschärft die Defizite, wenn der Ausbau der sozialen Infrastruktur mit dem Ausbau der Baugebiete nicht Schritt hält.

Wir beantragen daher, die Verwaltung zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ein Konzept für die Einrichtung weiterer Hortgruppen an verschiedenen Standorten und deren organisatorische und räumliche Anbindung an vorhandenen Einrichtungen (Schulen, Kindergärten) zu erstellen sowie einen Zeitplan für dessen Umsetzung vorzuschlagen.

Für das nächste Anliegen ist der Haushalt des Kreises unser Fürsprecher.
Alleine 4 Schulen können sich 2004 rund 15.000 Euro Energiesparprämie gutschreiben.
Das sind anteilige Prämien, die den Schulen für ihre Sparerfolge von der erzielten Gesamteinsparung gutgeschrieben werden und die in Zeiten knapper Kassen manchem Wunsch die Finanzierung retten.
Zu diesen Prämien kommen im Vermögenshaushalt alleine für diese Schulen nochmals über 40.000 Euro, die für weitere Maßnahmen zur Verbrauchssenkung aus bisherigen Einsparerfolgen reinvestiert werden.

Wir beantragen, die Verwaltung zu beauftragen, einen entsprechenden Vertrag analog zum Vertrag des Kreises mit der Hauptschule Bachem abzuschließen.

Selbstverständlich funktioniert dies nur, wenn beide Vertragspartner, also auch die Schule, ihre Bringschuld auch ableisten. Wenn die Erfolge ausbleiben, müssen die Gründe nicht zwangsläufig bei der Verwaltung zu suchen sein.
Aber es lohnt doch den Versuch.
Und es wäre das ideale Begleitprogramm zu der Planung und möglichen Realisierung einer Hackschnitzelheizung, die für diese Schule ja in der konkreten Prüfung ist.
Wir werden in diesem Zusammenhang unter TOP 8 auch einen Antrag stellen, die Stadt möge sich mit den Abnahmestellen „Hauptschule Bachem“ und „Stadtbibliothek“ an der Ausschreibung von Öko-Strom im Rahmen der landesweiten kommunalen Bündelausschreibung beteiligen.
Öko-Strom stärkt den Ausbau der regenerativen Energien und damit eine umweltfreundliche und zukunftssichere Energieerzeugung.
Die energetische Nutzung von nachwachsenden Energierohstoffen wie Holz liegt dabei auch im besonderen Interesse der heimischen Forstwirtschaft und der Förderung des regionalen Wirtschaftskreislaufs.


Eine deutliche und grundsätzliche Kritik an der Haushaltspolitik darf ich mit einer Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes einleiten.
Nach Auffassung des Amtes wird mit über- und außerplanmäßige Ausgaben „relativ großzügig“ verfahren.

Damit sind wir bei einer Kernfrage des Gemeindehaushalts, dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.
Dahinter steht das Königsrecht des Rates, das Budgetrecht.
Und in diesem Punkt lassen wir nicht mit uns spaßen.
Die bis zum Bürgerbegehren versteckten Positionen in den Kostenansätzen des Neubaus der Amseltalbrücke, die Verdopplung der Unterführungskosten Landgrafenbrücke sind ja schon bekannt.
Daß ich erst auf meine Nachfrage im Kreisausschuß aufgrund des bereits gedruckten Kreishaushalts von finanzwirksamen Vereinbarungen zwischen Stadt und Kreis erfuhr, nicht aber in der wenige Tage vorher stattfindenden Beratung des Hauptausschusses, will ich nicht überbewerten.
Aber wir stoßen zunehmend auf Haushaltspositionen, die sich nicht durch Wahrheit und Klarheit, sondern durch Beliebigkeit und Undurchschaubarkeit auszeichnen.

In den Haushaltsberatungen für 2003 hatten wir beantragt, einem Haushaltsansatz „Außengebietsentwässerung Heimersheim“ von 19.000 Euro zurückzustellen, in das Investitionsprogramm aufzunehmen und näher zu beraten.
Der Ansatz war aus heiterem Himmel, ohne vorherige Aufnahme in das fünfjährige Investitionsprogramm, im Haushalt für 2003 aufgetaucht.
Natürlich ergab das für uns eine Reihe von Fragen.
Als wir diese Fragen stellten (im Dezember 2002) und meinten, einen neuen Haushaltstitel zu beraten, gab es schon nichts mehr zu beraten:
Über 23.000 Euro waren für diese Planung zu diesem Zeitpunkt (Dez. 2002) bereits verausgabt.
Budgetrecht des Rates? Öffentlichkeit des Haushaltes?
Aus den von mir im Rahmen der Rechnungsprüfung daraufhin eingesehenen Unterlagen muß ich dazu drei Feststellungen treffen, die ich als gravierend ansehe:
1. für dieses Projekt wurden bereits im Jahr 2002 Mittel verausgabt, ohne dass der Haushalt 2002 dazu einen Titel aufwies.
2. Alleine eine Rechnung betrug 12.592,60 Euro.
12.500 Euro ist die Grenze, bis zu der der Bürgermeister in eigener Hoheit ohne Haushaltstitel ohne Hauptausschuß außerplanmäßig verausgaben darf.
Knapp drüber ist auch darüber.
3. Eine erste Beauftragung ist bereits am 15.01.2002 erfolgt.
Vier Wochen nach der Dezember-Sitzung des Rates – der Etatsitzung.
Wir fragen uns, warum es da nicht möglich war, im Dezember 2001 für den Haushalt 2002 dazu eine Haushaltsstelle zu bilden.
Erst recht, da es ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Becker schon zum 26.11.2001 gibt.

Wenn sich dieser Vorgang nicht aufklärt und möglicherweise noch andere ähnliche auftauchen, wird es in diesem Stadtrat sehr ernste Auseinandersetzungen geben.

Für das kommende Jahr sehen wir durchaus einige erfreuliche Politikansätze.
Betrachten wir die Grundlinien der kommunalen Politik in dieser Stadt, können wir eine fehlende Stimmigkeit und Konsequenz, dafür erhebliche Widersprüchlichkeit aber nicht übersehen.

Vor der Amseltalbrücke, dem Symbol für den Umgang mit der Tradition des Heilbades, wirkt so manche Ankündigung für die Zukunft von Bad Neuenahr nicht als Aufbruch, sondern als Flucht aus den Sünden von Vergangenheit und Gegenwart.
Identität, auch Gestaltungsidentität, wird so nicht geschaffen.
Die Sprachlosigkeit, mit der identitätsstiftende Überlieferungen nach den Sonntagsreden über Tradition und Heimat weggewischt werden, ist erschreckend (Bebauung des Königsgrabens in Kirchdaun).
Die Leitbilder und Leitziele der Stadtentwicklung, am Beginn der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes hübsch und dekorativ im Gelände verteilt, sind längst von der losgetretenen Lawine der neuen Baugebiete fortgerissen.
In den Schaufenstern des Rathauses liegen die Weihnachtspakete des „preiswerten Baulands für junge Familien“.
In den Räumen dahinter werden die Rechnungen geschrieben:
Im Abwasserwerk für die Hebeanlagen aufgrund „der schwierigen topographischen Bedingungen“, in der Abteilung Landschaftspflege für die notdürftige Reparatur der Schäden am landschaftlichen Kapital.
In der zuständigen Abteilung „Schulen und Kultur“, in deren Bezeichnung Kindertagesstätten nicht vorkommen, muß man so tun, als würde dieses Bauland nie mit jungen Familien besiedelt.
Die neu entdeckte Bedeutung des Straßenraums als Lebens- und Gestaltungsraum statt als reine Verkehrslinie wird ihr Potential nicht entfalten, solange der öffentliche Nahverkehr daran gehindert wird, die Freiräume für diese Gestaltung zu schaffen.

Widersprüche und Unstimmigkeiten, die tunlichst abgebaut werden sollte.
Unsere Anträge sollen dazu einen Beitrag leisten.

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