Grüne wollen Vergabepraxis für Ingenieurbüros verstärkt prüfenIm Rahmen der Rechnungsprüfung war dem Sprecher der Grünen im Stadtrat, Wolfgang Schlagwein, aufgefallen, daß für Honorarzahlungen an das beauftragte Ingenieurbüro Becker (Heimersheim) im Laufe des Jahres 2002 kein Haushaltsansatz vorhanden war. „Obwohl ein Honorarangebot bereits zum 26.11. 2001 vorlag, war für den Haushalt 2002 ein entsprechender Ansatz nicht vorgenommen und zur Beratung gestellt worden. Doch auch für die dann in 2002 er-forderliche außerplanmäßige Ausgabe wurde weder die Zustimmung des Stadtrates noch des Hauptausschusses eingeholt", beschreibt Schlagwein die Verstöße gegen das Budgetrecht des Stadtrates. Als in der Beratung des Hauhaltes 2003 erstmals ein „regulärer" An-satz für die Außengebietsentwässerung Heimersheim auftauchte und die Grünen prompt Fragebedarf anmeldeten, waren die wesentlichen Ausgaben längst getätigt. Die Information darüber unterblieb jedoch erneut, ein Antrag der Grünen auf ausführlichere Beratung wurde in der Haushaltssitzung des Stadtrates abgelehnt. „Gleich dreimal ist damit innerhalb eines Jahres die vorgeschriebene Beteiligung des Stadtrates unterblieben", stellt Schlagwein nach sei-nen Recherchen fest. Dies wird in der Antwort der Stadt nun weitgehend bestätigt. Bürger-meister Dr. Tappe und der 1. Beigeordnete Orthen übernehmen darin „die volle Verantwortung" für den Vorgang. Zu klären ist für Die Grünen jetzt noch die Kostenfrage: „Wenn die ‚verschärfte Wasserführung' nicht durch städtische Maßnahmen, son-dern durch das Flurbereinigungsverfahren verursacht sind, dürfen weder die Planungs- noch die Baukosten von der Stadt getragen wer-den. Immerhin geht es um über 500.000 Euro", so Schlagwein Auch in grundsätzlicher Hinsicht nehmen Die Grünen die Vergabe von Ingenieurleistungen verstärkt unter die Lupe. So hat die Fraktion in jüngster Zeit mehrfach Zweifel an der Praxis angemeldet, Planungs-aufträge ohne Wettbewerb an eines von 2 örtlichen Ingenieurbüros zu vergeben. In der letzten Stadtratssitzung war ein Grünen-Vorstoß, vor weiteren Vergaben diese Praxis grundsätzlich zu beraten, an der Mehrheit des Stadtrates gescheitert.
Nachfolgend der Text der Anfrage:
Anfrage gem. §19 GO Außengebietsentwässerung Heimersheim oberhalb „Blenzer Weg“ und „Im Bülland“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
In den Haushaltsberatungen für 2003 hatten Bündnis 90/Die Grünen beantragt, einem Haushaltsansatz „Außengebietsentwässerung Hei-mersheim“ über 19.000 Euro zurückzustellen, ausführlich zu beraten und ggf. in das Investitionsprogramm für die Folgejahre aufzunehmen.
Bündnis 90/Die Grünen sahen Beratungsbedarf zu dieser Planung, die bis dahin in der fünfjährigen Übersicht des Investitionsprogramms nicht vorgesehen war. Als wir den Punkt Ende 2002 in dem Glauben aufgriffen, einen neuen Haushaltstitel für 2003 zu beraten, gab es dazu jedoch bereits einen außerplanmäßigen Titel mit ausgabewirksamen Auftragsvergaben für das gerade ablaufende Jahr 2002. Insgesamt waren über 23.000 Euro zu diesem Zeitpunkt bereits ver-ausgabt.
Nach den von mir bisher im Rahmen der Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2002 durchgesehenen Unterlagen handelt es sich um die Einrichtung von Regenrückhaltebecken und Mulden oberhalb der Baugebiete „Blenzer Weg“ und „Im Bülland“.
Ich bitte dazu um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Vom Ingenieurbüro Becker (Heimersheim) liegt ein Honorarangebot vom 26.11.2001 zur Berechnung von Regenrückhaltebecken vor, dem entsprechende Vorgespräche vorausgegangen sein müssen. Aus welchen Gründen wurde die somit längst absehbare Ausgabe nicht mehr in die zu diesem Zeitpunkt laufenden Beratungen für den Haushalt 2002 eingebracht, zumal die Auftragsvergabe bereits am 15.01.2002 mit Unterschrift des damaligen 1. Beigeordneten Dr. Tappe erfolgte?
2. Mit Datum vom 18.05.2002 liegt ein weiteres Angebot des Ing.büros Becker zur Entwurfsplanung für die erstmalige Herstellung von 4 Regenrückhaltebecken und einer Muldenentwässerung. Die Beauftragung erfolgte am 12.08.2002 durch den 1. Beigeordneten Guido Orthen. Aus welchen Gründen unterblieb die in der Hauptsatzung ab 12.500 Euro vorgeschriebene Einholung der Zustimmung des Hauptaus-schusses für die Leistung außerplanmäßiger Ausgaben ?
3. Worin liegt die sachliche Erfordernis der Entwässerungsplanung begründet?
4. Welche Gesamtkosten sind nach der vorliegenden Planung vorge-sehen, wie verteilen sich die Gesamtkosten auf die einzelnen Rück-haltebecken bzw. Mulden?
5. Wer trägt die Kosten der Maßnahme?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Schlagwein |