Entwicklung des Einzelhandels in Bad Neuenahr-AhrweilerAnrede,
seit einigen Wochen häufen sich die Meldungen über Bauvorhaben und Bauanträge von Discountern und Einzelhandelsmärkten an der Heerstraße und an der Ringener Straße. Ganz offensichtlich sind beide Standorte auf dem Weg, sich zu einer neuen Agglomeration von Einzelhandelsstandorten zu entwickeln. Der Stadtrat ist damit gefordert, im Rahmen seiner kommunalen Planungshoheit abzuwägen, ob diese Entwicklung neuer Standorte mit den Zielen der Bauleitplanung und der Stadtentwicklung insgesamt übereinstimmt. Weiter ist zu beraten, welche planerischen und genehmigungsrechtlichen Maßnahmen geeignet und erforderlich sind, um die weitere Entwicklung zu steuern. Auf keinen Fall dürfen wir der Situation begegnen, indem wir uns im Bauauschuß von einem Einvernehmen zum nächsten, von Einzelgenehmigung zu Einzelgenehmigung entlang hangeln und uns am Schluß über das Gesamtergebnis wundern.
Meine Fraktion hielt es deshalb nicht für angezeigt, die Verwaltung bereits jetzt zu ermächtigen, für zwei Vorhaben im Bereich des jetzigen Raiffeisenmarktes das Einvernehmen zu erteilen. Wir haben daher mit Erfolg in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses die Vertagung und eine grundsätzliche Beratung des Stadtrates über die Problematik beantragt. Um für den weiteren Fortgang der Verfahren aber auch nicht unnötig Zeit zu verlieren, haben wir diesen Tagesordnungspunkt dann für die heutige Sitzung des Stadtrates beantragt.
Es geht dabei nicht darum, prinzipiell einen oder gar alle Standorte oder Vorhaben zu verhindern. Aber es muß die Frage nach den Auswirkungen auf den Gesamtstandort Bad Neuenahr-Ahrweiler gestellt werden, insbesondere nach den innenstadtschädlichen Auswirkungen und ihrer Eindämmung. Die Vorlage für den jüngsten Bauausschuß hat darauf keine Antworten gegeben, aber auch die Fragen nicht gestellt.
In dieser Situation haben wir das Einzelhandelskonzept der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler zu Rate gezogen. Auf dieses Konzept hat sich der Stadtrat in der Februar-Sitzung dieses Jahres verpflichtet und sich, gemeinsam mit den anderen beteiligten Kommunen, zum Ziel gesetzt, die unkontrollierte und innenstadtschädliche Entwicklung nicht integrierter Einzelhandelsstandorte zu verhindern. Insbesondere sollen bestimmten Nebensortimenten durch baurechtliche Überplanung Grenzen gesetzt werden. Grenzen sollen auch den Rutschbahneffekte aus den Stadtkernen an die Ränder gesetzt werden.
Für uns stellen sich daraufhin drei Fragen: 1. Fallen die anstehenden Vorhaben unter den Prüfungsvorbehalt der Studie? 2. Handelt es sich um nicht-integrierte Standorte? 3. Sind innenstadtschädliche Auswirkungen zu befürchten und ggf. zu begrenzen?
Die erste Frage ist uneingeschränkt mit ja zu beantworten. Das in der Studie entwickelte Verfahren zur Entscheidungsfindung, auf das sich die Stadt im Februar verpflichtet hat, soll dann einsetzen, wenn die Vorhaben großflächig sind oder wenn sie Agglomerationswirkungen entfalten. Ab 700 qm Verkaufsfläche setzt im Sinne der Studie die Großflächigkeit ein. Allein im Bereich des Raiffeisenmarktes addieren sich 2 Vorhaben auf über 2000 qm. Unter die Prüfungspflicht fallen aber auch Entwicklungen, in denen Einzelvorhaben unter 700 qm liegen, aber mehrere Vorhaben zusammen Agglomerationswirkung entfalten (2*400 qm sind auch über 700).
Auch die zweite Frage ist mit Ja zu beantworten. Sowohl die Heerstraße als auch die Ringener Straße sind derzeit nicht-integrierte Standorte. Beide sind gar nicht bzw. unzureichend durch den ÖPNV erschlossen. Wir erinnern an die zweite von 6 Kernfragen, die die Studie stellt: was ist zu tun, um auch für die nicht-motorisierte Bevölkerung die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs aufrecht zu erhalten? Die Studie warnt zu Recht: Wenn der Konzentrationsprozeß an Stellen maximaler Erreichbarkeit mit dem KFZ „ungesteuert“ verläuft, dann werden selbst im Innern der Städte versorgungsfreie Zonen entstehen. Es geht schon längst nicht mehr nur um dünn besiedelte ländliche Räume.
Die dritte Frage können wir heute nicht abschließend entscheiden. Dafür fehlten bisher die Informationen. Zum Beispiel zu den Nebensortimenten. Es gibt derzeit keine Aussagen zu irgendwelchen Sortimenten. Die Studie weist die Kommunen aber ausdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Größe der Nebensortimente zu begrenzen - nicht nur relativ, sondern auch absolut. Wie zu den Nebensortimenten, fehlen uns heute auch Aussagen, wie der Rutschbahneffekt zu unterbinden ist, in dem sich weitere Einzelhandelsbetriebe aus dem Stadtkern an den neuen peripheren Standorten im Umfeld der Discounter ansiedeln. Setzt dieser Rutschbahneffekt ein, werden auch in den Wohnquartieren der größeren Städte werden die Entfernungen zum nächsten Supermarkt oder Discounter immer größer. Die Studie mahnt uns zu Recht: wir werden uns dann mit den entstehenden Versorgungsdefiziten, die ja insbesondere die wachsende ältere Bevölkerung treffen, beschäftigen müssen.
Es kann nicht sein, dass wir uns da auf die Beratung von Traufhöhen und Baumstandorten beschränken. Ich zitiere die Studie: „Mit der bisher vorherrschenden passiven Verhaltensweise, bei der die einzelnen Kommunen auf die Ansiedlungsanfragen reagieren, ist die Gefahr groß, dass das eigentliche kommunale Interesse einer ausgewogenen Grundversorgung ‚hinten runter fällt‘. Dies ist anders, wenn die Kommunen sich untereinander als Partner mit identischen Interessen verstehen und dem Einzelhandel „mit einer Stimme“ entgegentreten.“ Die Studie empfiehlt daher, regional abgestimmte Entwicklungspläne mit Standortbereichen für den Einzelhandel mit Gütern des täglichen Bedarfs zu erarbeiten. Davon sind wir heute Abend noch weit entfernt. Wir stellen daher folgende Anträge:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat über den Planungsausschuß
a) Eine Abwägung der Auswirkungen der neuen Einzelhandelsstandorte für die gesamtstädtische Entwicklung insbesondere an Hand der Ziele und Empfehlungen der Einzelhandelsstudie b) Maßnahmen zur verkehrlichen Integration der neuen Standorte c) genehmigungsrechtliche und planerische Maßnahmen zur Sicherstellung einer geordneten Entwicklung zur weiteren Beratung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, als Basis für die weitere Entscheidung gem. Schritt 4 des in der regionalen Studie vorgesehenen Verfahrensablaufes die dort genannten Stellen sowie die örtlichen Vertreter des Einzelhandels zu einer gemeinsame Prüfung auf negative Auswirkungen der derzeit bekannten Vorhaben einzuladen. |