Planlosigkeit„Der Stadtrat verzichtet auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Steuerung der Entwicklung an der Heerstraße“. So lautet die Beschlußvorlage, begründete mit der gutachterlichen Stellungnahme der Kanzlei Redeker und Partner vom Dezember 2004. Bündnis 90/Die Grünen teilen wesentliche Überlegungen des Gutachtens. Wir teilen auch die Darlegung der Verwaltung im Rahmen der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ringener Straße. Aus Beidem ziehen wir die Konsequenz, daß die Stadt auch für die Heerstraße nicht nur ein Planungsermessen, sondern geradezu eine Planungspflicht hat. Um dieser Pflicht nachzukommen, beantragen wir: a) für den Bereich Heerstraße zur Steuerung der weiteren Entwicklung und zur Umsetzung der Leitlinien der regionalen Einzelhandelsstudie Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten, b) bis zum Abschluß des Verfahrens eine Veränderungssperre zu erlassen.
Es wird Sie überraschen, daß wir hierfür die gutachterliche Stellungnahme heranziehen. Dabei gibt es keinen Grund zur Überraschung. Legt doch die Studie unmißverständlich dar, wann sich das gemeindliche Planungsermessen zu einer Planungspflicht verdichtet: wenn dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, also die Entwicklung gerade nicht dem freien Spiel Kräfte und den Einzelfallentscheidungen des § 34 BauGB überlassen bleiben soll.
So ist Planungspflicht zum Beispiel gegeben, wenn Ziele der Landesplanung und der Raumordnung durchzusetzen sind. Wir sind daher sehr dankbar, daß im Gutachten nochmals wesentliche Ziele der Landesplanung ausdrücklich hervorgehoben werden, wie das städtebauliche Integrationsgebot (neue Einzelhandelsstandorte nur im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den zentralen Einkaufsbereichen) oder auch die verbrauchernahe Versorgung, insbesondere der nicht mobilen Bevölkerung.
Nun geht der Gutachter von der Prämisse aus, die Heerstraße sei ein integrierter Standort und insofern auch keine Gefahr im Verzuge. Als Jurist und ohne planerische Kenntnisse der örtlichen Situation darf er das auch. Wir müssen ihn eben nur vom Kopf auf die Füße stellen und die Prämisse mit den örtlichen Gegebenheiten in Übereinstimmung bringen. Denn natürlich ist die Heerstraße alles andere als ein integrierter Standort im funktionalen Zusammenhang des Geschäftszentrums von Bad Neuenahr.
Nehmen wir die Versorgung der nicht-mobilen Bevölkerung. Der externe Jurist kann nicht wissen, daß in den Schubladen des Rathauses eine Untersuchung liegt: eine Untersuchung des öffentlichen Nahverkehrs vom Oktober 1998, in der die Heerstraße als einen der weißen Flecken des ÖPNV im Stadtgebiet ausgewiesen wird. Hier fand und findet kein ÖPNV statt. Für die nicht-mobile Bevölkerung ist damit dieser Bereich nicht erreichbar. Da Stadtrat und Bürgermeister seitdem mehrfach mehrheitlich in aller Deutlichkeit erklärt haben, daß sie nicht an eine Anbindung dieser weißen Flecken durch den ÖPNV denken, läuft hier eine Entwicklung gegen die erklärten landeplanerischen Vorgaben – was eine Pflicht zur planerischen Korrektur zur Folge hat. Auch der räumlich-funktionale Zusammenhang zwischen Heerstraße und Geschäftszentrum ist nicht gegeben. Weniger der Jurist, aber der Geograph und Planer kennt die abgrenzende oder gar trennende Wirkung von Verkehrslinien. So ist die Ahrtalbahn eine das gewachsene Geschäftszentrum nach Norden eindeutig abgrenzende Linie. Die Heerstraße selbst ist eine geradezu trennende Linie, jedenfalls für den überquerenden Fußgänger. Und ist nicht die Rathausstraße dabei, diese trennende Funktion auch herauszubilden? Warum haben wir sonst die Diskussionen um die zusätzlichen Fußgängerüberwege, und zwar gerade von älteren Menschen? Die nehmen Verkehrslinien, wie die Heerstraße, eben anders wahr als das durchschnittliche mittelalte autofahrende Ratsmitglied. Bei allem Respekt für abgesenkte Bürgersteige: sie machen den Weg von der Fußgängerzone zum Raiffeisenmarkt oder gar auf die andere Seite der Heerstraße, selbst für Jüngere und Nicht-Gehbehinderte, noch lange nicht zur Flaniermeile. Auch nicht für Gäste und Besucher dieser Stadt. Zur Zulässigkeit sortimentsbezogener Beschränkungen verweise ich der Kürze halber auf die Ausführungen zum Bebauungsplan Ringener Straße: der hat sich gerade den Ausschluß innenstadtrelevanter Sortimente zum Ziel gesetzt. Wir tun hier genau das, was auch für die Heerstraße erforderlich ist.
Der Bürgermeister hebt desöfteren den Vorsprung hervor, den unsere Stadt mit ihrem hohen Anteil älterer Menschen im bevorstehenden demographischen Wandel hat. Das freie Spiel der Einzelhandelskräfte wird uns, wenn wir nicht eingreifen, in wenigen Jahren eine Struktur bescheren, die diesen Anforderungen diametral entgegen steht: nämlich die Konzentration an wenigen peripheren Standorten maximaler KFZ-Erreichbarkeit entlang der Ausfallstraßen. Deshalb dürfen wir uns nicht von Einzelgenehmigung zu Einzelgenehmigung hangeln und uns am Schluß über das Gesamtergebnis wundern.
Der Rutschbahneffekt an den Stadtrand aufgrund der derzeitigen „Planlosigkeit" überschreitet nach unserer Überzeugung „die Grenze der Vertretbarkeit".
Selbstverständlich hätte die Stadt ein Prozeßrisiko, wenn sie in die Konflikte um und an der Heerstraße eingreift. Aber bitte: wozu dient eine städtische Planungshoheit, wenn nicht dazu, dort einzugreifen, wo sich die Konflikte um die Zukunft Bad Neuenahr abspielen? Ist die Zukunft Bad Neuenahr kein Prozeßrisiko wert? Gibt es - umgekehrt - überhaupt einen Bebauungsplan ohne Prozeßrisiko?
Ein Prozeßrisiko dürften wir im Übrigen auch eingehen, wenn wir, wie am 9 Februar 2004 geschehen, eine Vereinbarung über ein regionales Einzelhandelskonzept beschließen, und uns jetzt nicht daran halten. Die Glaubwürdigkeit hätten wir dann schon verloren. |