Bürgermeister zeigt sich konsequent"Herr Bürgermeister, Sie sind gehalten, diesen rechtswidrigen Beschluß auszusetzen", richtete Grünen-Sprecher Wolfgang Schlagwein eine unmißverständliche Aufforderung an Bürgermeister Dr. Tappe. In der jüngsten Sitzung des Stadtrates begann sich abzuzeichnen, daß die CDU-Mehrheit im Stadtrat weiterhin nicht von einem Bauvorhaben im Bereich der alten Aachen-Frankfurter Heerstraße in Kirchdaun ablassen wollte. Schlagwein berief sich darauf hin auf die Gemeindeordnung, nach der ein Bürgermeister einen Beschluß des Rates auszusetzen hat, wenn dieser erkennbar rechtswidrig ist. In der Vergangenheit hatte die Stadtverwaltung immer wieder argumentiert, daß ein Baurecht an dieser Stelle mit erheblichen Abwägungsfehlern behaftet sei. Doch die CDU hielt am Bauvorhaben fest. Dr. Tappe zeigte sich angesichts der bisherigen Bedenken der Verwaltung jedoch konsequent und setzte den Beschluß aus, der damit vorerst nicht rechtskräftig wird.
Für die alte Aachen-Frankfurter Heerstraße läuft schon seit längerer Zeit ein Verfahren zur Unterschutzstellung als wichtiges Bodendenkmal. Noch heute zeigt sich im Gelände zwischen Sinzig und der Grafschaft der Verlauf der alten mittelalterlichen Wegeverbindung. Auf der historischen Straße von europäischem Rang zogen im frühen Mittelalter die Kaiser zur Krönungsmesse nach Frankfurt. Ein geplantes privates Bauvorhaben würde nun im Bereich von Kirchdaun eine besonders markante Stelle der historischen Trasse zerstören. Entsprechend hatte die Verwaltung im Verfahren immer wieder die denkmal- und landespflegerischen Bedenken gegen einen Satzungsbeschluß vorgetragen, den die CDU-Mehrheit im Rat durchzusetzen suchte. “Einen solchen Beschluß muß der Bürgermeister aussetzen”, berief sich Wolfgang Schlagwein für Die Grünen nun auf den §42 der Gemeindeordnung. Schlagwein zitierte aus den Verwaltungsvorlagen zum bisherigen Verfahren: so sei „ein Ausgleich in landespflegerischer Sicht nicht möglich“, das Bauvorhaben sei „weder mit den Belangen der Denkmalpflege noch mit denen der Landespflege vereinbar“, und schließlich „die Abwägung zugunsten privater Interessen mit einem Abwägungsfehler behaftet“. Auf diesen Fehler habe die Verwaltung so unmißverständlich hingewiesen, „daß dem Bürgermeister kein Ermessenspielraum mehr verbleibt: da er die Rechtswidrigkeit nachweislich erkannt hat, muß er den Ratsbeschluß aussetzen“, argumentierte der Grünen-Sprecher. Nun wird wohl die Kreisverwaltung endgültig entscheiden. Aus deren Hause stammen wesentlichen Bedenken, die gegen das Bauvorhaben vorgetragen wurden. |