Kontroverse Diskussion um Grünen-AntragNaturschutz und Landwirtschaft wollten Die Grünen zusammenbringen. Der Ansatz: Die Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung bietet erhebliches Potential zur Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen, ohne sie aus der Produktion heraus zu nehmen. Gerade dies ist aber bei sogenannten Ausgleichsmaßnahmen oft der Fall, die, etwa bei Baulandausweisungen, die Eingriffen in Natur und Landschaft abmildern sollen. Dies verursacht oft Konflikte mit der Landwirtschaft, die die notwendigen Flächen hergeben soll. Kaum glaublich, was CDU, FWG und FDP sowie der Beigeordnete Guido Orthen gegen den Antrag der Grünen vorbrachten. Hier eine kleine Sammlung: CDU-Sprecher Terporten: Der Grünen-Vorschlag sei rechtlich gar nicht zulässig, auf die Stadt käme ein finanzielles Risiko zu, und Biomassenutzung bedeute intensive Landwirtschaft (Anm: In Rheinland-Pfalz ist die von den Grünen vorgeschlagene Kompensation ausdrücklich vorgesehen, die Stadt spart Kosten durch die Deckungsbeiträge aus der energetischen Verwertung, und im übrigen kennt Ratsmitglied Terproten offenbar nur Rapsmonokulturen, aber nicht den Stand und Perspektiven der Biomassenutzung). FWG-Sprecher Rolf Deissler wollte das Thema der freien Marktwirtschaft überlassen (Anmerkung: das will er immer, wenn er vom Thema nichts weiß - und wozu braucht es dann eigentlich einen Stadtrat?) Für die FDP stellte Hajo Seidel fest, es habe am Wochenende in Gimmigen gestunken, die "Bioreaktoren" seien technisch noch nicht ausgereift (Anmerkung: Da werden Anlagen, die es in der Stadt noch gar nicht gibt, bereits diverse Belästigungen in die Schuhe geschoben) Guido Orthen, 1. Beigeordneter, gab schließlich zu Protokoll, daß am Konzept der Stadt "nichts mehr zu ändern sei" (ein hervorragender Beleg, welche Bedeutung die CDU dem Stadtrat und seinen Ausschüssen zumißt)
Hier der Redetext von Wolfgang Schlagwein zum Thema:
TOP 15: Vorteile für Naturschutz und Landwirtschaft durch Energie aus Biomasse
Anrede, vor gerade mal 3 Wochen hatte ich von dieser Stelle aus die Fragen der zukünftigen Energieversorgung angesprochen. Ich hatte am Beispiel der neuen Heizung für das Rathaus dargelegt, daß wir uns auch in der kommunalen Verantwortung dieser Frage stellen müssen. Inzwischen hat der Ölpreis erneut einen Rekordstand erreicht - der 4. oder 5. historische Höchststand in wenigen Monaten. Es wird nicht der letzte sein und es ist fraglos eine massive Gefährdung der wirtschaftlichen und konjunkturellen Entwicklung. Zugleich ist der Umbau der Energiewirtschaft hin zu den erneuerbaren Energien aber auch eine großartige Chance gerade für die Entwicklung der ländlichen Räume. Denn insbesondere die Biomassenutzung wird einen Paradigmenwechsel im ländlichen Raum bewirken: In dem Maße, wie aus Landwirten Energiewirte werden, wird sich der Trend des Rückzug der Landwirtschaft umkehren, und wir werden, nach vielen Jahrzehnten, erstmals wieder eine expandierende Landwirtschaft erleben. Mit der solaren Energiewirtschaft werden sich Landnutzung und Landbewirtschaftung erheblich verändern. Damit einher geht eine Annäherung von Landwirtschaft und Naturschutz – Naturschutz und wirtschaftliche Entwicklung lassen sich verbinden. Selbst hohe Biomasseerträge müssen keine Verschärfung der ökologischen Konflikte in der Flächennutzung bedeuten. Im Gegenteil: die energetische Nutzung von Biomasse birgt ein großes Potential zur Erhöhung der Artenvielfalt, zum Schutz von Boden und Grundwasser und zur Schließung von Stoffkreisläufen. Das Spektrum von Kulturarten für den Anbau von Energiepflanzen ist weit – weiter als in der Nahrungsmittelproduktion. Der gleichzeitige Anbau mehrer Arten in Verbindung mit Ganzpflanzennutzung erreicht eine Annäherung an natürliche Ökosysteme. Diese größere Pflanzenvielfalt ist ein wichtiger Faktor zur Stabilisierung von Ökosystemen. Sie minimiert den Einsatz von Pestiziden. Die energetische Verwertung von Biomasse bietet ferner Flächen der Landespflege zusätzlich Erträge, die bisher nur durch erhebliche Zuschüsse in ihrer ökologischen Funktion erhalten werden können. Die Spanne reicht also von einem zusätzlichen Deckungsbeitrag für landespflegerische Arbeiten auf sogenannten Ausgleichsflächen, die nicht mehr in der landwirtschaftlichen Produktion stehen, bis hin zu neuen Kultur- und Anbauformen auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen selbst.
Wenn das so ist, sollten wir unsere bisherigen landespflegerischen Ausgleichskonzepte überdenken. Ohne den Wert von Streuobstwiesen zu schmälern: es gibt noch Leben jenseits der Streuobstwiese. Der Gesetzgeber fordert durch das Bundesnaturschutzgesetz wie durch das BauGB die Eindämmung von Eingriffen in Natur und Landschaft und den Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen durch die ökologische Aufwertung geeigneter Flächen. Das ist gut so, gerade für unsere Fremdenverkehrsstadt, die ganz erheblich von der Vielfalt der Kultur- und Naturlandschaft lebt. Aber: In dichter besiedelten Räumen sind geeignete Ausgleichsflächen knapp und unterliegen konkurrierenden Nutzungsansprüchen. Im Ergebnis wird dann oftmals die landwirtschaftliche Nutzung, jedenfalls unter den heutigen Bedingungen, verdrängt, was den Trend zur Betriebsaufgabe verstärkt. Diese Probleme zeigen sich auch im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Das ist in gewisser Weise sogar paradox, weil zugleich mit dem Rückzug der Landwirtschaft in den vergangenen Jahre Flächen brach- und damit der öffentlichen Pflege anheim fielen, was für Städte und Gemeinden mit erheblichen und wachsenden Ausgaben verbunden ist. Die daraus resultierende Zweiteilung der Landschaft in Flächen intensiver und mitunter umweltbelastender Produktion und Flächen, ohne jegliche wirtschaftliche Nutzung, ist dabei nicht unproblematisch.
Aus kommunaler Sicht gibt es daher mehrere Gründe, die Vorteile von Energie aus Biomasse für Landwirtschaft und Naturschutz zu bedenken und sie frühzeitig in den planerischen Grundlagen der weiteren kommunalen Entwicklung zu berücksichtigen: - die genannte Zweiteilung der Landschaft kann zumindest stellenweise aufgehoben werden - die Landwirtschaft erhält Unterstützung beim Einstieg in einen zukunftsweisenden Wirtschaftssektor - durch den Deckungsbeitrag aus der energetischen Verwartung kann der Zuschußbedarf für ökologische Ausgleichsmaßnahme kann begrenzt, gleichzeitig aber auch der langfristige Finanzierung der Pflegemaßnahmen gesichert werden.
Für die anstehende Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes beantragen wir daher, die Verwaltung zu beauftragen, für das Ausgleichsflächenkonzept zum Flächennutzungsplan Teilkonzepte auf Basis der Biomassenutzung zu entwickeln. |