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Neues aus dem Ortsverband Bad Neuenahr-Ahrweiler

CDU,FWG und FDP entscheiden gegen Bürgerbegehren

Pressemitteilung vom 15.07.2005

Die Mehrheit von CDU, FWG und FDP hat in der jüngsten Sitzung des Stadtrates gegen das Bürgerbegehren zum Erhalt des Ahrweiler Freibades entschieden. Grüne und SPD sprachen sich für die Zulässigkeit aus. Damit bleibt der Initiative zum Erhalt des Ahrweiler Freibades nur noch der Klageweg, um ihr Ziel zu erreichen.

Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen hatte Fraktionssprecher Wolfgang Schlagwein jegliche Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ausgeräumt. Insbesondere der Finanzierungsvorschlag sei völlig in Ordnung, schließlich verweise die Initiative auf einen vom Bürgermeister vorgelegten, vom Stadtrat beschlossenen und von der Kommunalaufsicht genehmigten Haushalt. Schlagwein erinnerte nochmals daran, daß die CDU in den zurückliegenden Beratungen zur Sanierung des Ahrweiler Freibades den Vorstoß der Grünen abgelehnt hatte, die preiswerteste Variante eines Naturerlebnisbades aufzugreifen. „Da waren immerhin zwei- bis dreihunderttausend Euro zu sparen“, erinnert Schlagwein. Eine CDU, die da so aus dem Vollen schöpfte, wirke mit ihren vorgebrachten Sparzwängen jetzt wenig überzeugend.
In dieser Situation sei die beste Lösung, die direkte Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger zu suchen. Dies biete sich zusammen mit der Bundestagswahl geradezu an.
„Der Stadtrat hat die völlige Entscheidungshoheit, den Weg dafür freizumachen“, so Schlagwein in der Sitzung. Die Voraussetzungen habe die Initiative zum Erhalt des Ahrweiler Freibades mit der notwendigen Zahl gesammelter Unterschriften geschaffen. „Wenn die CDU nun das Bürgerbegehren einfach für unzulässig erklärt, will sie dieser direkten Entscheidung der Bevölkerung nur aus dem Weg gehen“, sind für Die Grünen juristischen Bedenken nur vorgeschoben. Ganz offensichtlich fürchte die CDU auch, ein mit der nächsten Bundestagswahl zusammenfallendes Bürgerbegehren werde locker die notwendige Abstimmungsbeteiligung erreichen. Niemand hätte im Übrigen beim Zusammenfallen mit der Bundestagswahl den Vorwurf unnötiger Kosten erheben können.
„Der Bürgerentscheid gäbe allen Beteiligten Gelegenheit, ihre Argumente vorzutragen und die der Gegenseite auf den Prüfstand zu stellen. Die Bürgerinnen und Bürger könnten sich ein umfassendes Bild machen und die Entscheidung dann in die eigenen Hand nehmen. Am Ende stünde eine demokratische Entscheidung auf breiter Basis – in welche Richtung auch immer. Aber es ist deutlich zu spüren, daß die CDU sich nicht zutraut, die Diskussion mit ihren bisherigen Argumenten zu bestehen“, bedauern Die Grünen die Entscheidung im Stadtrat.

Redemanuskript von Wolfgang Schlagwein im Stadtrat am 14.07.2005

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine Damen und Herren,
das Bürgerbegehren ist zulässig. Zu diesem Ergebnis kommen Bündnis 90/Die Grünen nach der förmlichen Prüfung der Unterlagen.
Das Bürgerbegehren hat einen klar umrissenen Gegenstand.
Es richtet sich gegen die Aufhebung einer öffentlichen Einrichtung, nämlich gegen die Schließung des Ahrweiler Freibades und gegen die entsprechende Mehrheitsentscheidung des Stadtrates vom März 2005, das Freibad auf Dauer zu schließen.
Es enthält einen Finanzierungsvorschlag, der sich auf den Haushalt und den dazugehörigen Investitionsplan bezieht, den der Stadtrat auf Vorschlag des Bürgermeisters beschlossenen hat.

Der BM der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in einem RZ-Interview am 1. August 2003 die vielen Projekte zur Zukunft Bad Neuenahr-Ahrweiler aufgezählt, u.a. das Naturerlebnisbad.
„Wir bringen die Saat aus für das, was wir in den nächsten Jahren ernten wollen“, so der BM, um dann Bezug auf die schwierige kommunale Finanzsituation zu nehmen:
Für nicht begonnene Projekte mache er keine Prognose.
Er kann aber das Ahrweiler Freibad nicht gemeint haben, denn etwa 15 Monate später legt er dem Stadtrat für das Jahr 2005, die schwierige kommunale Finanzsituation schon längst im Auge, einen Haushalt vor, in dem der Erhalt des Freibades als Naturerlebnisbad veranschlagt ist.
Wir fragen uns heute, was den Haushalt im Spätherbst 2004 so hat aufleuchten, und was ihn im Frühjahr 2005 so hat zusammensinken lassen.
Das Bürgerbegehren hat jedenfalls diesen leuchtenden Haushalt aufgegriffen, der vom Stadtrat beschlossen, finanziert und genehmigt ist. Daran ist nichts zu beanstanden.
Wir können, was Mittelbeschaffung und Solidität der Finanzierung, was Konsequenz, Verläßlichkeit und klare Linien angeht, an die Bürgerinnen und Bürger keine höheren Anforderungen stellen als an Bürgermeister und Stadtrat.

Ich möchte im Zusammenhang mit der Finanzierbarkeit nochmals daran erinnern, daß Die Grünen im Sommer 2002 für die damalige Variante 1 als die kostengünstigste plädiert hatten, aber dafür keine Mehrheit fanden (Einsparung: zwei- bis dreihunderttausend Euro).
Spätestens hier hätte, Herr Bürgermeister, der Hinweis auf die kommunale Finanzsituation kommen müssen.
Und auf die Sanierungsbedarf im TWIN.
Beides kam nicht, nicht 2002, nicht 2003, und es kam im Herbst 2004 statt dessen ein Haushalt mit Sanierung TWIN und mit Naturerlebnisbad.

Ob die Stadt sich zwei öffentliche Bäder leistet, ist eine legitime Frage. Sie ist aber nicht gestellt worden. Nicht, als wir die preiswerteste Variante für das Ahrweiler Bad wollten, und später auch nicht.
Jetzt erst, plötzlich, seit März 2005, steht der Sanierungsbedarf TWIN dem Ahrweiler Bad entgegen, der nicht im März 2005 entstanden ist.

Rückblickend, habe ich das Gefühl, das Naturerlebnisbad wurde mindestens schon 2003 nur noch als Monstranz vor uns hergetragen.
Rückblickend hätten die Naturbadplanungen dann aber unnötige Kosten verursacht, wäre der Sanierungsstau im TWIN mit ihm die damit verbundenen überhöhten Unterhaltungskosten, unnötig verlängert worden.

In dieser Situation sprechen wir uns dafür aus, eine Entscheidung durch einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Es erhält allen Beteiligten, der BI, aber auch einer Mehrheit des Stadtrates und dem BM die Möglichkeiten, ihre heutige Argumentation einzubringen.
Die BI hat, und das ist ihr Verdienst, die Voraussetzungen geschaffen, diese direkte Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger möglich zu machen. Die gesammelten Unterschriften haben hinreichend belegt, daß die Bürgerinnen und Bürger diese Entscheidung in die eigenen Hände nehmen wollen – wie auch immer sie diese Entscheidung inhaltlich dann treffen werden.
Der Stadtrat sollte dazu den Weg freimachen, statt ihn juristisch zu blockieren. Er kann das: er hat den politischen und juristischen Ermessensspielraum, die Entscheidung in die Hand der Wahlberechtigten zu legen.
Es wäre nach unserer Überzeugung die einzig saubere Bereinigung der jetztigen Situation.

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