Aktuelles

Personen

Funktionen

Kontakte


Euro-Grüne




Bundespartei



 
Neues aus dem Ortsverband Bad Neuenahr-Ahrweiler

Gericht zwingt Stadtratsmehrheit zur Anerkennung des Bürgerbegehrens

Anrede,
Die Grünen haben am 14. Juli 2005, gemeinsam mit der SPD, für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Freibades Ahrweiler gestimmt.
Ich habe damals ausführlich begründet, warum das Bürgerbegehren die formalen Voraussetzungen natürlich erfüllt hat. Es hat einen klar umrissenen Gegenstand, es richtet sich gegen die Aufhebung einer öffentlichen Einrichtung und einen diesbezüglichen Stadtratsbeschluß, und es hat die notwendige Zahl gültiger Unterschriften beigebracht.
Somit gab es keinen einzigen legalen Grund für die Zurückweisung durch Stadtrat und Bürgermeister.

Auf Basis einer Beschlußvorlage des Bürgermeisters wies der Stadtrat mit der Stimme des Bürgermeisters trotzdem als unzulässig zurück.
Dieser Beschluß wie auch die Vorlage des Bürgermeisters waren rechtswidrig.
Sie waren einzig und allein dem Mißtrauen gegen die eigenen Bürgerinnen und Bürger und der Angst vor einem Bürgerentscheid geschuldet.

CDU und Bürgermeister sind in die eigene Falle gelaufen.
Wer über Jahre den Bürgerinnen und Bürgern die Wurst eines Naturerlebnisbad vor die Nase hängt, ihnen dann nach der Kommunalwahl mit fadenscheinigen, dem eigenen Haushalt widersprechenden Finanzausflüchten die Wurst vor der Nase wider wegzieht,
wer dann mit Beschlußtrickserei und Beschlußakrobatik einen zulässigen Bürgerentscheid zu verhindern sucht,
der muß sich nicht wundern, wenn er das alles vom Gericht mit einer knallenden Ohrfeige zurück bekommt.
Das Gericht hat dieses Treiben völlig durchschaut, und nichts in seinem Urteil läßt auch nur einen Hauch von Zweifel zur Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens.

Die Grünen im Stadtrat haben gegen die Schließung des Freibades Ahrweiler gestimmt, für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und wir beantragen heute, nach dessen gerichtlich festgestellter Rechtmäßigkeit, das Anliegen des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat zu übernehmen.

Das Gericht selbst legt dies nahe.
Wir haben übrigens sehr aufmerksam gelesen, daß der beklagte Stadtrat und der beklagte Bürgermeister vor Gericht nicht vorgetragen haben, was sie der Öffentlichkeit erzählt haben, daß es nämlich zwischenzeitlich eine Veränderung der Haushaltslage gegeben habe, die den Erhalt des Freibades hätte illusorisch wären lassen.

Ratsmehrheit und Bürgermeister mußten zu diesem Bürgerentscheid gerichtlich gezwungen werden. Vor allem dem Bürgermeister, der der Initiative für die Amseltalbrücke noch die von ihr verursachten Kosten vorgeworfen hat, sind die unnötigen Zusatzkosten nun politisch anzulasten.
Unnötige Zusatzkosten, die entstehen, weil der gemeinsame Termin mit der vorgezogenen Bundestagswahl auf eine Weise untergraben wurde, die vor Gericht auseinander genommen wurde.

Wir gratulieren dem Bürgerbegehren zu seinem Erfolg.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
http//:www.freibad-ahrweiler.de

[Zurück zur Übersicht]