Energie aus kommunaler VerantwortungDie Energieversorgung wieder in die eigenen Hände zu nehmen ist eine einzigartigen Chance für die Kommunen, in Zukunft bezahlbare Energie ausreichend verfügbar zu machen, die regionale Wertschöpfung durch Nutzung regionaler Energiequellen zu stärken und damit Ar-beit und Einkommen zu sichern und zusätzlich neu zu schaffen. Der Aufbau einer regionalen Energiewirtschaft mit Erneuerbaren Energien und die Gründung von Stadtwerken als neuen zentralen Akteuren rückt damit in den Mittelpunkt kommunaler Wirtschaftsförderung und Sozialpolitik.
Konventionelle Energieversorgung in der Kosten- und Monopolfalle
Seit Jahren wird die Monopolstellung von 4 großen Stromkonzernen beklagt, die rund 80% der Stromproduktion in der Hand haben und zugleich über den größten Teil des deutschen Stromversorgungsnetzes verfügen. Eine Vielzahl von kartellrechtlichen Mißbrauchsverfahren und Diskussionen bis hin zur Europäischen Kommission dokumentieren, wie dringend die Öffnung der Energiewirtschaft für Wettbewerb ist. Die konventionellen Energien sind nur noch begrenzt verfügbar. Die zwangsläufig damit einhergehende Explosion macht erneuerbare Energiequellen immer schneller wettbewerbsfä-hig. In Zukunft wird der Preis für Erneuerbare Energien stetig sinken, wohingegen die Kosten der konventionellen Energieträger steigen werden. Mit abnehmender Zahl der Lagerstätten von Öl, Gas, Kohle und Uran globalisiert und konzentriert sich die konventionelle Energie-wirtschaft in wenigen transnationalen Konzernen, die sich jeglicher Kontrolle durch nationale Regierungen entziehen.
Einen Ausweg aus der Kosten- und Monopolfalle weisen nur Erneuerbare Energien in einer dezentralen Energiewirtschaft. Für mehr Wettbewerb braucht es ebenso neue energiewirt-schaftliche Akteure wie für die regionale Organisation der Nutzungs- und Verwertungsketten Erneuerbarer Energien. Kommunale Stadtwerke nehmen in diesem Aufgabenfeld eine Schlüsselrolle ein. Längst hat in dem Wirtschaftssektor, der mit am stärksten globalsiert ist, eine Gegenbewegung eingesetzt: die Rekommunalisierung der Energieversorgung wird als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge zum Thema.
Rechtlicher Hintergrund
Nach § 46 Abs.2 EnWG gewährt ein Konzessionsvertrag das Recht auf „die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versor-gung im Gemeindegebiet gehören.“
Spätestens alle 20 Jahre, so das Ziel des Gesetzgebers, sollen die Partner eines Konzessionsvertrages frei darüber entscheiden können, ob die Energieversorgung
•durch den bisherigen Vertragspartner, •durch ein konkurrierendes Unternehmen oder •durch die Kommune selbst
fortgesetzt werden sollte.
Dies ist ein Ausfluss des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes der Gemeinde (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz).
Nach § 46 Abs. 3 EnWG ist das Ende eines Konzessionsvertrages „spätesten 2 Jahre vor Ab-lauf“ öffentlich bekannt zu machen (Bundesanzeiger und/oder im elektronischen Bundesan-zeiger), bei mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden im Gemeindegebiet zus. im Amtsblatt der EU).
September 2008 Hier erhalten Sie weitere Informationen: http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=wirt&itemid=10002&detailid=496576 |